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Bundestag stimmt Ausbau des Unterhaltsvorschusses zu

Pressemitteilung des BMFSFJ vom 1. Juni 2017

Am 1.6.2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Ab 1.7.2017 wird damit der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

Wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder

Zusätzlich ist ab jetzt bei Kindern nach Vollendung des 12. Lebensjahres Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Der Staat springt mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder ein, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 1. Juni 2017

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