Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundestag beschließt das Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Digitale Anträge und elektronischer Datenaustausch

Der Bundestag hat gestern das Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschlossen. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

Das Gesetz sieht digitale Anträge und deutlich weniger Papierkram bei der Beantragung von Familienleistungen vor. In einem Zuge können Eltern künftig den Namen ihres Kindes festlegen und die Geburtsurkunde bestellen. Auch Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch der Kinderzuschlag können mit einem digitalen Kombi-Antrag einfach online beantragt werden. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen. Auch der elektronische Datenaustausch zwischen Behörden soll durch das Gesetz neu geregelt werden.

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