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Bundesregierung beschließt Steuerentlastungen für Familien

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 1.7.2019

Die Bundesregierung hat das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und damit finanzielle Erleichterungen von rund zehn Milliarden Euro jährlich beschlossen. Das Kindergeld steigt ab dem 1.7.2019 in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 1.1.2021 vorgesehen.

Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag wächst er daher in zwei gleichen Teilen zum 1.1.2019 und zum 1.1.2020 um jeweils 192 Euro. Auch für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Eine Beispielrechnung: Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen.

Die Änderungen auf einen Blick:

Tabelle Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 2019
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/06/2018-06-27-familienentlastung.html

"Kalte Progression" eingedämmt

Die sogenannte "kalte Progression" soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Es kommt vor, dass manche trotz Lohnerhöhung real nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Hintergrund ist die Berechnung der Einkommensteuer mittels Einkommensstufen. Diese Belastungswirkung bereinigt die Bundesregierung und passt den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2019 und 2020 entsprechend an.

Verfassungsrechtlich geboten sind die Anpassung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag an die Vorgaben des jährlichen Existenzminimumberichts. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinderfreibetrag an die Kindergeld-Erhöhung zu koppeln. Der Freibetrag steigt 2019 und 2020 deshalb stärker als das Kindes-Existenzminimum. Bedingt durch den Abbau der kalten Progression geht auch die Grundfreibetrags-Erhöhung für 2019 über das Existenzminimum für Erwachsene hinaus. Als Basis für die Erhöhungen des Grundfreibetrags für Erwachsene und für den Umfang der Inflation dienen aktuell noch vorläufige Daten.

 

Quelle: Newsletter der Bundesregierung vom 27.6.2018

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