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Bundesländer bekommen längere Frist für Kita-Ausbau

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 28. Juli 2016

Das Bundeskabinett hat bereits im Mai 2016 beschlossen, dass die Bundesländer mehr Zeit bekommen, um die Gelder des Bundes für den Kitaausbau zu bewilligen. Darum hatten die Länder wegen der hohen Arbeitsbelastung durch die Flüchtlingslage gebeten. Die Gesetzesänderung zu den Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes ist am 15. Juli in Kraft getreten.

Im Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" hatte der Bund den Ländern für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Gelder hätten bis Ende Juni 2016 von den Ländern für Projekte der Kommunen bewilligt werden sollen. So sah es das bislang geltende "Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung" vor. Bis April waren aber erst 56,6 Prozent der Gelder durch die Länder bewilligt worden.

Fristverlängerung um ein Jahr

Die Formulierungshilfe verlängert die bislang geltende Frist um ein Jahr auf den 30. Juni 2017. Gleichzeitig werden entsprechend Folgefristen verlängert - unter anderem für Mittelabruf, Monitoring und Verwendungsprüfung. Durch die Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes verschiebt sich zudem der Termin zur Auflösung des Sondervermögens um ein Jahr auf Ende 2021.

Die Bundesregierung folgt damit einem Wunsch der Länder: Diese hatten darauf hingewiesen, dass die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge viel Arbeitskapazität binde. Dadurch komme es bei den Bewilligungen von Investitionsvorhaben beim Ausbau von Betreuungsplätzen zu Verzögerungen. Die neuen Fristen zur Bewilligung der Bundesmittel ermöglicht es den Ländern nun, die Gelder vollständig für neue Betreuungsplätze einzusetzen.


Quellen: Pressemitteilungen der Bundesregierung vom 28. Juli 2016 und vom 18. Mai 2016

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