Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bundesamt für Justiz bei Konferenz zum Internationalen Unterhaltsrecht

Thema war Anwendung der Rechtsinstrumente in der zwischenstaatlichen Rechtspraxis

Vom 17. bis 19.5.2022 kamen zum ersten Mal die Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsübereinkommens und des Haager Unterhaltsprotokolls von 2007 in Den Haag zusammen. Erörtert wurde die Anwendung dieser beiden Rechtsinstrumente in der zwischenstaatlichen Rechtspraxis. Ziel der Konferenz war außerdem, praktische Verbesserungen für die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen anzustoßen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nahm für die Bundesrepublik Deutschland an dieser Konferenz teil.

Best Practice bei der (Zusammen-)Arbeit der Zentralen Behörden

Die auf Einladung des Generalsekretärs der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht einberufene Spezialkommission mit über 200 Teilnehmenden diente der Überprüfung der praktischen Durchführung der 2007 vereinbarten Rechtsinstrumente im internationalen Unterhaltsrecht. Die Delegierten tauschten sich insbesondere über die praktischen Erfahrungen bei der grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen sowie die Zusammenarbeit der in den Vertragsstaaten eingerichteten Zentralen Behörden aus. Es wurden

  • Erleichterungen bei der Antragstellung,
  • der Zahlungsabwicklung,
  • der Zusammenarbeit vereinbart

und zusammen mit dem Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre umfangreiche Schlussfolgerungen und Empfehlungen verabschiedet. Das BfJ nutzte die Gelegenheit, um im Vorfeld der Spezialkommission bilaterale Gespräche mit Partnerstaaten zu führen und sich mit solchen Staaten auszutauschen, die dem Übereinkommen beizutreten beabsichtigen.

 

BfJ ist Zentrale Behörde Deutschlands

Für Deutschland ist das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 sowie das Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht seit 2014 anwendbar. Deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen ist das BfJ. Insgesamt haben sich die Regelungen in der Rechtspraxis gut bewährt. Wichtige Partnerstaaten für Deutschland sind u. a. die USA, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die Türkei. Innerhalb der Europäischen Union hat die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang.

Weitergehende Informationen über die Ergebnisse der Spezialkommission zum Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 und dem Protokoll finden sich unter www.hcch.net. Informationen zum Unterstützungsangebot des BfJ bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen lassen sich auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt abrufen.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 22/2022 vom 31.5.2022

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