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BMFSFJ schaltet Infoportal für Familienleistungen frei

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Pressemitteilung des BMFSFJ vom 4.8.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe des digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien künftig schnell und einfach herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen. Zudem lässt sich dort auch abrufen, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen beantragt werden können. Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“

Zugang zu Familienleistungen entbürokratisieren

Das interaktive, digitale Informationstool geht erst einmal mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Geplant ist, das Tool Stück für Stück weiter auszubauen und jeweils an die aktuellen Gesetzeslagen anzupassen. Es ist für Tablet und Smartphone optimiert. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein sei dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr werde es Schritt für Schritt möglich gemacht werden, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.

Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 4.8.2017

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