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Betreuung 4.0.: gute Qualität braucht gute Rahmenbedingungen

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Abschlusserklärung des 16. Betreuungsgerichtstages veröffentlicht

Am 16.9.2018 hat der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) die Abschlusserklärung zum 16. Betreuungsgerichtstages vom 13.-15.9.2018 in Erkner veröffentlicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen laut dieser ausdrücklich das Ziel, Selbstbestimmung und Autonomie betroffener Personen zu stärken und die Qualität in der Praxis der rechtlichen Betreuung weiter zu verbessern. Das deutsche Betreuungsrecht sei mit dem Ziel weiterzuentwickeln, die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention in der Rechtspraxis besser umzusetzen. Das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung stelle die Fähigkeiten und Vorstellungen der Betroffenen in den Mittelpunkt. Ihre Wünsche würden zum Maßstab des Handelns. Diese Grundhaltung gelte auch für alle behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

 

Betreuung braucht Zeit, Methodensicherheit und Reflexionsmöglichkeiten

Diskutiert wurde auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2018. 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierungen im Rahmen von Unterbringungen nach Landesrecht sind diesem zufolge als Freiheitsentziehungen mit besonderer Eingriffsintensität anzusehen. Die Teilnehmer der Veranstaltung waren sich einig, dass die Folgerungen für das Betreuungsrecht sorgfältig zu prüfen sind. Klar sei aber bereits jetzt, dass alle Verantwortlichen zu beachten haben, dass solche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Menschen allenfalls als ultima ratio in Betracht kommen. Solle der bei einer Freiheitsentziehung bestehende Richtervorbehalt auch im Eilfall einen wirksamen Rechtsschutz darstellen, gelte es insbesondere, die verfahrensrechtlichen Garantien einzuhalten.

Der 16. Betreuungsgerichtstag stellt weiterhin fest: Gute rechtliche Betreuung braucht nicht nur prägnantere Gesetzestexte, sondern vor allem bessere Rahmenbedingungen, die eine unterstützte Entscheidungsfindung überhaupt erst ermöglichen – nämlich Zeit, Methodensicherheit und angemessene Reflexionsmöglichkeiten. Das bedeute

  • eine bessere Aus- und Fortbildung aller beruflich Tätigen in diesem Arbeitsfeld,
  • eine bessere personelle Ausstattung aller am Betreuungswesen beteiligten Organisationen,
  • eine kontinuierliche und verbindliche Anleitung der ehrenamtlich Tätigen und eine verstärkte Vernetzung aller Beteiligten.

Erste Schritte müssten noch in diesem Jahr erfolgen. Jetzt müssten die Existenz der Betreuungsvereine gesichert und die Stundensätze für die berufliche Betreuung erhöht werden.

 

Quelle: Pressemitteilung der Betreuungsgerichtstag e.V. vom 16.9.2018

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