Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat heute den vom BMJV vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. So soll der Kinderschutz u. a. durch schärfere Strafen, eine effektive Strafverfolgung sowie Verbesserungen bei der Prävention und Qualifizierung der Justiz weiter verbessert werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hier abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 21.10.2020