Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Neue EU-Regeln beschlossen

Berufstätige Eltern erhalten künftig mehr Rechte, um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern zu können. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag haben sich am 24.1.2019 Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten vorläufig geeinigt.

Die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick:

  • Europaweite Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von mindestens 10 Tagen, der in Höhe des Krankengeldes vergütet wird.
  • Stärkung des bestehenden Anspruchs auf vier Monate Elternurlaub, indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe vergütet werden.
  • Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten für pflegende berufstätige Angehörige
  • Stärkung des Rechts für Eltern und pflegende Angehörige, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen.

Die vorläufige Einigung muss nun noch förmlich angenommen werden.

 

Wichtiges Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte

Um erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu helfen, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen, schlug die Europäische Kommission im April 2017 die Initiative „Ein neuer Start“ vor. Diese Initiative ist ein wichtiges Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte.

In der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben werden einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub festgelegt und das Recht eingeführt, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Richtlinie berücksichtigt die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen und stellt sicher, dass diese nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Sie wird durch politische und finanzielle Maßnahmen ergänzt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das bestehende Kündigungsschutzrecht zu stärken, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

 

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.1.2019

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