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Beschleunigung von Unterhaltszahlungen aus den USA

Bundesamt für Justiz stellte Zahlungsverkehr um

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat den Zahlungsverkehr aus den USA in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren auf elektronische Überweisung umgestellt. Dieses Vorgehen löst den bisherigen Scheckverkehr seitens der US-Bundesstaaten ab. Das BfJ geht damit einen weiteren Schritt zur Digitalisierung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Unterhaltszahlungen aus den USA werden Gläubigerinnen und Gläubiger in Deutschland damit spürbar schneller erreichen.

 

In Zukunft rein elektronische Abwicklung von Unterhaltszahlungen

Das BfJ unterstützt als deutsche Zentrale Behörde im Inland lebende unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen wie Jugendämter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Die USA sind dabei aufgrund der Vielzahl der Verfahren ein wichtiger Partnerstaat. Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit ist seit 2017 das Haager Unterhaltsübereinkommen.

In enger Abstimmung mit dem BfJ und flankiert durch eine internationale Expertengruppe der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, haben die USA den Zahlungsverkehr nach Deutschland in Unterhaltssachen in 2023 schrittweise zentralisiert. Unterhaltszahlungen von unterhaltspflichtigen Personen in den US-Bundesstaaten werden über eine Zentralstelle in den USA und das BfJ an die unterhaltsberechtigten Personen geleitet. Das vereinfacht und beschleunigt den Zahlungsverkehr in Unterhaltssachen aus den USA. Die Postlaufzeiten sowie die zeitaufwendige Scheckeinlösung entfallen. Der bislang seitens der USA vorherrschende Scheckverkehr wurde damit erfolgreich abgelöst. Deutschland ist damit weltweit der erste Staat, mit dem die USA den Zahlungsverkehr in Unterhaltssachen rein elektronisch abwickeln.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Serviceleistungen des BfJ als deutsche Zentrale Behörde im Auslandsunterhalt sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 17/2023 vom 30.11.2023

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