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Beitritt der EU zur Istanbuler Konvention

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Ratsbeschluss veröffentlicht

Die Europäische Kommission teilt mit, dass der Ministerrat dem Beitritt der EU zur internationalen Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbuler Konvention) zugestimmt hat. Nicht nur der erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, sondern auch Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßten die Entscheidung: „Der heutige Ratsbeschluss ist für die EU ein entscheidender Schritt auf dem Weg, gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten eine vollwertige Vertragspartei des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu werden."

Unterzeichnung ein wichtiges Signal

Beide betonten in ihrer Erklärung, dass es sich dabei um die erste verbindliche und umfassende internationale Übereinkunft in Europa handelt, mit der das Problem der Gewalt gegen Frauen angegangen werde. Die Istanbul-Konvention werde es der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, die Maßnahmen zur

  • Verhütung,
  • Verfolgung und
  • Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt weiter auszubauen und zu stärken.

Da die Kommission bereits das Jahr 2017 der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gewidmet hat, sendet die EU mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention ein wichtiges politisches Signal aus: „Die EU ist fest entschlossen, der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen.“.

Inhalt und Ziel der Istanbuler Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist der ausführlichste internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es erkennt Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte an. Die Konvention regelt gezielte Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, den Schutz von Opfern und die Verfolgung der Täter. Die EU-Kommission hat im März 2016 den EU-Beitritt zur internationalen Konvention vorgeschlagen.

Lesen Sie auch den erläuternden Bericht zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie den Beitrag zur Ratifizierung des Istanbuler Konvention durch Deutschland.

Quelle: Aktuelle Meldung der Europäischen Kommission vom 11.5.2017

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