Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Beibehaltung gesetzlicher Regelungen im hilfeorientierten Kinderschutz

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Im Dezember hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen. Nun fordern acht Fachorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Beibehaltung bewährter Kinderschutzstandards. Daneben wird ein hilfeorientierter Kinderschutz gefordert. Dies sei im vorgelegten Regierungsentwurf noch nicht ausreichend gewährleistet.

Zwar sehen die Fachorganisationen im vorgelegten Gesetzentwurf begrüßenswerte Ansätze für eine bessere Zusammenarbeit von Medizin und Kinder‐ und Jugendhilfe. Allerdings seien weitere Veränderungen in den Sozialgesetzbüchern VIII und V notwendig. Besonders problematisch sei dabei, die Finanzierung von Kooperationsleistungen von dem Feststellen von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung abhängig zu machen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene verbindliche Vorlage des Hilfeplans im familiengerichtlichen Verfahren lehnen die Unterzeichnenden ab.

 

Unterzeichnende Fachorganisationen

Die Stellungnahme „Besserer Kinderschutz ist Kinderschutz, der bei den jungen Menschen ansetzt und bei Familien ankommt!“ ist hier abrufbar. Sie wurde von folgenden Fachorganisationen unterzeichnet:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Die Kinderschutz-Zentren
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
  • Fachverbände Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET)
  • Bundesverband katholischer Erziehungshilfeeinrichtungen (BVkE)
  • Evangelischer Erziehungshilfeverband (EREV)
  • Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen (IGfH)
  • Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und
  • Deutscher Sozialgerichtstag (DSGT).

 

Quelle: Pressemitteilung der Fachorganisationen v. 13.1.2021

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