Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Auskunftsklage gegen Institute für Reproduktionsmedizin

- Pressemitteilungen

Pressemitteilung des Amtsgerichts Hannover vom 17. Oktober 2016

Das Amtsgericht Hannover hat einer Klage auf Mitteilung der Identität eines Samenspenders stattgegeben. Beklagte sind zwei Institute für Reproduktionsmedizin.

Die Klägerin wurde im Jahr 1994 geboren, nachdem sich ihre Eltern in den Jahren 1993 und 1994 bei der Beklagten des einen Instituts behandeln und im Jahr 1994 eine künstliche heterologe Insemination vornehmen ließen. Der hierfür verwendete Spendersamen wurde von der Beklagten des zweiten Instituts zur Verfügung gestellt. Die Klägerin hat die Klage im Einverständnis mit ihren Eltern erhoben. Sie hat vorgetragen, dass ihr rechtlicher Vater zum Zeitpunkt der Zeugung zeugungsunfähig war. Diesen Sachverhalt hat das Gericht nach Beweisaufnahme als bewiesen erachtet.

Klägerin habe Anspruch gemäß § 242 BGB

Die Klägerin hat laut dem Amtsgericht Hannover einen Anspruch darauf, Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erhalten und Einsicht in die diesbezüglichen Behandlungsunterlagen zu bekommen. Dieser Anspruch ergebe sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Bei dem zwischen den Eltern und den Beklagten abgeschlossenen Behandlungsvertrag handele es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes. Hierdurch werde mit Geburt des Kindes eine rechtliche Sonderbeziehung des Kindes zu den Beklagten und damit ein Auskunftsanspruch begründet.

Auch bei der Abwägung

  • der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter der informationellen Selbstbestimmung des Samenspenders
  • dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,

habe das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Samenspenders hinter dem Auskunftsrecht des Kindes zurückzustehen. Dies ergebe sich daraus, dass sich der Samenspender bewusst mit einem maßgeblichen Beitrag an Erzeugung menschlichen Lebens beteiligt habe und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trage.


Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Hannover vom 17. Oktober 2016

Zurück