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Praxisleitfaden des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern vorgestellt
Am 11.11.2021 wurde der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ veröffentlicht. Dieser stellt eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren dar. Er richtet sich an Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter sowie Spruchrichterinnen und Spruchrichter. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen
- die Justiz mit Richterschaft und Staatsanwaltschaft,
- die Polizei,
- die Anwaltschaft,
- der Betroffenenrat des UBSKM,
- Beratungsstellen,
- Opferhilfeeinrichtungen,
- Kinderschutzorganisationen,
- Psychosoziale Prozessbegleitung,
- Wissenschaft,
- Justizverwaltung
teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sagte anlässlich der Veröffentlichung:
Strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend und unter Umständen sogar retraumatisierend. Es ist deshalb wichtig, sie sensibel und altersentsprechend an den Verfahren zu beteiligen und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umzusetzen.
Nationaler Rat arbeitet in fünf thematischen Arbeitsgruppen
Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Vorsitzende des Nationalen Rats sind Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig. Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeitsgruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.
Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ ist hier abrufbar: www.nationaler-rat.de/ergebnisse
Quelle: Pressemitteilung 079 v. 11.11.2021 des Bundesfamilienministeriums