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Anpassung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

- Pressemitteilungen

Deutscher Verein spricht sich für Erhöhung in 2018 aus

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichte kürzlich seine aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen. Darin spricht sich der Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen.

In den oberen Altersgruppen war dabei allerdings zu berücksichtigen, dass der Deutsche Verein im vergangenen Jahr auf eine Absenkung verzichtet hat. Diese hätte sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Familien für Kinder ergeben. Während der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung unverändert ist im Vergleich zum Vorjahr, ist er für die Unfallversicherung geringfügig gesunken. Für beide Pauschalbeträge, Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegepersonen, empfiehlt der Deutsche Verein die gegenüber 2017 unveränderte Fortschreibung der Pauschalbeträge.

Pauschalbeträge müssen große Bedeutung der Vollzeitpflege abbilden

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen. „Die Aufnahme von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Damit wird diesen Kindern ein Aufwachsen in einer Familie ermöglicht. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen. Die ausführlichen Empfehlungen sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-09-17-vollzeitpflege.pdf

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.9.2017

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