Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

AmtsG Hannover erhält mehr als 100 Anträge zur Überprüfung der Maskenpflicht an Schulen

Keine Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet

Am 8.4.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine eine Entscheidung zum sog. Maskenzwang in Schulen erlassen. Nun meldet das AmtsG Hannover, dass inzwischen mehr als 100 nahezu gleichlautende Anträge bzw. Anregungen beim Familiengericht unter Berufung auf die Weimarer Entscheidung eingegangen seien. Verfahren wegen Kindeswohlgefährdungen wurden aufgrund dieser Anregungen durch das Familiengericht jedoch nicht eingeleitet, so das AmtsG in einer Pressemitteilung.

Nach Auffassung der Richterinnen und Richter des Familiengerichts ist eine konkrete Kindeswohlgefährdung i. S. von § 1666 BGB nicht ersichtlich. Das Gericht vermochte daher eine Notwendigkeit für familiengerichtliche Maßnahmen nicht zu erkennen. Unabhängig von der Frage, ob eine Zuständigkeit des Familiengerichts überhaupt gegeben sei, seien jedenfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung ersichtlich, welche familiengerichtliche Maßnahmen erforderlich machen könnten. Für die Überprüfung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen sei das FamG nicht zuständig.

 

Auch andere AmtsG lehnten Anträge ab

Beschlüsse anderer Amtsgerichte über identische Anregungen von Eltern, die offenbar auf einem im Internet von einem pensionierten Familienrichter zur Verfügung gestellten Musterantrag beruhen, liegen der FamRZ-Redaktion vor. Auch diesen Beschlüssen zufolge besteht kein Anlass zu kinderschutzrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Schulträger oder Lehrern im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen gegen das SARS-CoV-2-Virus bezüglich von Schülern (vgl. Beschluss des AmtsG Wittenberg v. 8.4.2021 - 5 F 140/21 EASO). Es bestehe bereits kein Anlass auch nur zur amtswegigen Einleitung eines solchen Kindesschutzverfahrens, weil weder Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung bestünden noch für die Überprüfung behördlicher Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus der Rechtsweg zu den Familiengerichten eröffnet sei (vgl. Beschluss des AmtsG München v. 18.3.2021 - 542 F 2559/21).

Der Weimarer Beschluss zog eine breite mediale Aufmerksamkeit auf sich. Kritisch zum Beschluss äußerte sich bislang u.a. die Neue Richtervereinigung in einer Pressemitteilung. Darin heißt es, die Entscheidung sei "juristisch unhaltbar". Sie verkenne ganz grundsätzliche rechtliche Vorschriften und leugne zudem wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft.

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