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Rechercheratgeber veröffentlicht
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat einen Rechercheratgeber für Akten zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend veröffentlicht. Er soll Betroffene dabei unterstützen, relevante Akten aufzufinden und Einsicht in diese zu erhalten.
Der Ratgeber richtet sich neben Betroffenen und Angehörigen auch an Fachkräfte, Forschende und Personen, die an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt beteiligt sind. Er erläutert, welche Unterlagen in unterschiedlichen Kontexten – etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, bei Familiengerichten, in Heimen, Schulen, Kirchen oder im Gesundheitswesen – vorhanden sein können und wo diese möglicherweise aufbewahrt werden.
Hinweise zu rechtlichen Voraussetzungen, Recherche, Archiven, Aufbewahrungsfristen
Ein Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Voraussetzungen für Auskunft und Akteneinsicht. Für Akten bei Jugendämtern verweist der Ratgeber insbesondere auf § 25 SGBX sowie das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO i. V. mit § 83 SGBX. Außerdem werden die seit Juli 2025 geltenden Regelungen des § 9b SGBVIII zur Aktenführung und Akteneinsicht bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erläutert. Für familiengerichtliche Verfahren weist der Ratgeber auf die Akteneinsicht nach § 13 FamFG hin.
Daneben enthält die Publikation praktische Hinweise zur Recherche, Informationen zu Archiven und Aufbewahrungsfristen sowie Antworten auf häufige Fragen, etwa dazu, wie gegen die Ablehnung einer Akteneinsicht vorgegangen werden kann. Ergänzend stellt die Kommission Vorlagen für Anträge auf Auskunft und Akteneinsicht zur Verfügung.