Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Änderung der Richtlinie für die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2016

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2016 den letzten Teil ihrer Vorschläge für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Ihr Ziel soll eine wirksamere, fairere und humanere Asylpolitik sein, die nicht nur in normalen Zeiten, sondern auch bei hohem Migrationsdruck funktioniert. Darunter befindet sich ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/13/EU, der sog. "Verfahrensrichtlinie" zur Umsetzung der Dublin-III-VO. Deutschland hat diese Richtlinie bisher nicht umgesetzt, so dass sie zwischenzeitlich unmittelbar anwendbar ist.

Derzeit ist umstritten, ob aufgrund dieser Richtlinie unbegleiteten Minderjährigen neben einem Amtsvormund ein rechtskundiger Mitvormund (z.B. ein Rechtsanwalt) für das Asylverfahren zu bestellen ist (ausf. zur Problematik Etzold, Bestellung eines rechtskundigen Mitvormunds für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach § 1775 S. 2 BGB, FamRZ 2016, 609ff.). Die Vorschläge der Kommission bleiben - wohl mit Blick auf den "Migrationsdruck" - hinter den diesbezüglichen Anforderungen der bisherigen Richtlinie zurück. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung, wonach unbegleiteten Minderjährigen spätestens fünf Tage nach Antragstellung ein Vormund zugewiesen werden soll.

Die vollständige Pressemitteilung der EU-Kommission ist abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2433_de.htm

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