Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

9. Staatenbericht zu Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Deutschland berichtet über Umsetzung von Frauenrechten

Die Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Margit Gottstein, präsentierte am 11.5. den 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen (VN) in Genf. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Frauenrechten zu berichten.

 

Weitere Pläne der Bundesregierung vorgestellt

Vor dem Komitee hat die deutsche Delegation auch die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes sowie zur weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgestellt. Weitere Themen waren

  • die Maßnahmen zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit,
  • die Berufung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Prüfung der Frage, inwieweit der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann,
  • das geplante Gesetz für Schutz und Beratung bei Gewalt, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und den Ausbau und die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zum Ziel hat.

Der 9. Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. Alle Dokumente und Informationen zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie auf der Website des BMFSFJ.

Quelle: Presse­mitteilung des BMFSFJ vom 11.5.2023

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