Überblick über die Neuerungen ab 2024
Die Bundesregierung will Familien durch einige neue Regelungen entlasten. Diese betreffen u. a. das Kindergeld, den Unterhaltsvorschuss, das Elterngeld und die Kinderkrankentage. Eine Übersicht über alle Neuerungen:
Kinderzuschlag
Ab 1.1.2024 steigt der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Unterhaltsvorschuss
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss
- für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich von 187 auf bis zu 230 Euro,
- für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich von 252 auf bis zu 301 Euro,
- für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich von 338 bis zu 395 Euro.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres wird zudem eine weitere Erhöhung erwartet.
Kinderkrankentage
Die Anzahl der Kinderkrankentage erhöht sich pro Jahr von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern können bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden. Für Alleinerziehende erhöht sich die Anzahl von 20 auf 30 Arbeitstage bzw. bis zu 70 Arbeitstage bei mehreren Kindern. Wird das Kind stationär behandelt, haben Eltern nun einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Elterngeld
Ab den 1.4.2024 wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Abspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Im April 2025 wird die Grenze weiter auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende gilt ab April eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro. Auch die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld wird neu geregelt. Diese gibt es künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Ausnahmen gibt es beim ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, bei Mehrlings- und Frühgeburten.
Mindestlohn
Ab dem 1.1.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Anfang 2025 erhöht sich der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.
Pflegestudiumsstärkungsgesetz
Die neuen Regelungen des Pflegestudiumsstärkungsgesetz treten zum 1.1.2024 in Kraft. Künftig erhalten Sudierende für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung. Weitere Neuerungen sind u. a. die Ausgestaltung des Pflegestudiums als duales Studium, die Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und die weitere Digitalisierung der Ausbildung.
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 28.12.2023