Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

126. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

- Pressemitteilungen

Diverse Handreichungen und Positionspapiere verabschiedet

Vom 22.-24.5.2019 fand in Chemnitz die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter statt. Die BAG verabschiedete dort ein Positionspapier und zwei Beschlüsse bezüglich der Reform des SGB VIII sowie Anpassungen der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung.

 

Dokumente werden in Kürze veröffentlicht

Unter anderem stand die Verabschiedung einer erweiterten Arbeitshilfe für Landesjugendämter zur Durchführung der Konsultationsverfahren auf der Tagesordnung. Die Erweiterung beinhaltet Empfehlungen zu grenzüberschreitenden Unterbringungen im Ausland. Es handelt sich um eine Handlungsorientierung zur Durchführung der unterschiedlichen Verfahren, die zugleich Erfordernisse für die Qualitätsentwicklung bei der Verfahrensgestaltung benennt sowie auf die Probleme unterbliebener Konsultationsverfahren aufmerksam macht. Nach der Einarbeitung kurzfristiger Änderungswünsche des Bundesamtes für Justiz, wird das Papier in Kürze abschließend beschlossen.

Zudem wurden die, auf die aktuelle Rechtslage in den Bereichen „Ehe für alle“ und Leihmutterschaft, angepassten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen. Diese seien nach Rückmeldung seitens der Adressatinnen und Adressaten (Adoptionsfachkräfte, auch Familiengerichte) eine geschätzte und übersichtliche Zusammenstellung sämtlicher Verfahrensregelungen und -modalitäten, so die BAG. Die Ausführungen mit empfehlendem Charakter stellten daher eine wichtige Unterstützung für die Praxis vor Ort dar.

Darüber hinaus verabschiedeten die Teilnehmenden der 126. Arbeitstagung ein Positionspapier zu den Aufgaben und der Verantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit sowie eine zusammenfassende Darstellung zu den Anforderungen an die Jugendämter durch das Bundesteilhabegesetz. Letzteres wurde bereits auf der Website der BAG veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 12.6.2019

Zurück