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11,8 Milliarden Euro für das BMFSFJ

Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2020

Nach dem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts sollen dem Bundesfamilienministerium im Jahr 2020 11,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um rund 1,136 Milliarden Euro. Die Mittel sind zum Einsatz in folgenden Bereichen geplant:

Starkes-Familien-Gesetz

In 2020 sind 869 Millionen Euro und damit nochmals 294 Millionen Euro mehr als in 2019 für die Reform des Kinderzuschlags vorgesehen.

Elterngeld

Die Ausgaben für das Elterngeld steigen gegenüber 2019 um 395 Millionen Euro auf insgesamt 7,25 Milliarden Euro.

Ganztagsbetreuung

Für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter plant die Bundesregierung die Errichtung eines Sondervermögens, um den Ländern zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500 Millionen Euro für den Einzelplan des BMFSFJ und in gleicher Höhe für den Einzelplan des BMBF vorgesehen.

Qualität der Kinderbetreuung

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung, davon 1 Milliarden Euro im Jahr 2020. (Hinweis: Diese Mittel werden über den Finanzausgleich an die Länder gegeben und sind deshalb nicht beim BMFSFJ etatisiert.)

Hilfen bei sexuellem Missbrauch

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin bedarfsgerechte Hilfen erhalten. Deshalb wird die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ fortgesetzt und im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt. Es können damit weiterhin Anträge auf Hilfen an den Fonds gestellt werden.

Hilfen für Frauen in Gewaltsituationen

Die Mittel für das in 2019 gestartete Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden um ca. 29 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen insbesondere der Zugang zu Einrichtungen und die Versorgung von besonderen Zielgruppen verbessert werden. Insgesamt sind bis 2023 120 Millionen Euro für Investitionen in eine bessere Struktur der Frauenhäuser vorgesehen.

„Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren sind gestartet. In 2020 werden für das Programm 107,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Stärkung der Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände können ihre Arbeit fortsetzen. Die Ansätze für die Titel der Wohlfahrtsverbände werden für 2020 verstetigt - mit zusätzlich 11,57 Millionen Euro gegenüber der vorgesehenen Finanzplanung.

Bundesprogramm Fachkräfteoffensive

Das Bundesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher wird fortgeführt. Dafür stehen in diesem Jahr 2019 40 Millionen Euro und im Jahr 2020 60 Millionen Euro zur Verfügung. Gestartet wird die Fachkräfteoffensive in diesem Sommer mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Damit können zunächst zusätzliche 2.500 praxisintegrierte vergütete Ausbildungsplätze gefördert werden.

Ausbildungsoffensive Pflege

Für die „Ausbildungsoffensive Pflege“ sind im Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld fließt in die Vorbereitung und aktive Begleitung der neuen Pflegeausbildungen, die 2020 starten. Hierzu gehört u.a. eine bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne sowie eine stärkere Beratung und Vernetzung in der Berufsorientierung durch das Beratungsteam Pflegeausbildung des BAFzA.

 

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27.6.2019

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