Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

104 Anträge auf Sterbehilfe

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Seit dem 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Von den Antragstellern seien inzwischen 20 verstorben.

 

Zugang zu Betäubungsmitteln nur in extremen Notlagen

Am 2.3.2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, in einem "extremen Einzelfall" dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche, nicht verwehren. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass, abgesehen von dieser extremen Notlage, auch nach Auffassung des BVerwG der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sei. Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe. Von einer solchen Möglichkeit könne in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der Betroffene sein Leben durch einen palliativ-medizinisch begleiteten Abbruch lebenserhaltender oder -verlängernder Behandlungen beenden könne.

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung sei in Deutschland verboten. Mit Blick auf diese Werteentscheidung des Bundestages sei es aus Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar, auf die Inanspruchnahme eines solchen Angebotes in einem anderen Staat zu verweisen. Was die rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerwG betrifft, sind den Angaben zufolge die Beratungen der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

 

Zum Weiterlesen:

BVerwG Urt. v. 2.3.2017 – 3 C 19.15,

EuGHMR Urt. v. 19.7.2012 – Beschwerde Nr. 497/09, Rechte von Angehörigen todkranker Patienten, (Pressemitteilung und Leitsatz der Redaktion)

Kleine Anfrage (19/1860) der FDP-Fraktion

Antwort (19/2090) der Bundesregierung

 

 

Quelle: Aktuelle Meldung (hib) Nr. 325 des Bundestags vom 17.5.2018

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