Bundesverfassungsgericht verhandelt seit gestern
Am Dienstag, den 16.7.2024, hat eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ begonnen (Az: 1 BvL 1/24). Der Erste Senat verhandelt über eine Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 8.11.2023 - XII ZB 459/22, FamRZ 2024, 213, m. Anm. Kraemer {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}). Gegenstand ist die Frage, ob die gesetzliche Vorgabe des § 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.
Unvereinbar mit dem Grundgesetz?
§ 1906a Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.7.2017 (BGBl 2017 I 2426) sieht vor, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt werden, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist.
Der Bundesgerichtshof hält diese Vorschrift für verfassungswidrig. Es sei mit der aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen auch dann im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts durchzuführen seien, wenn Betroffene durch die Verbringung in ein Krankenhaus in ihrer Gesundheit beeinträchtigt würden und aus medizinischer Sicht gleichermaßen in der Einrichtung, in der sie untergebracht seien, zwangsbehandelt und nachversorgt werden könnten.
Ein Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.
Zum Weiterlesen in der FamRZ:
Dirk Wedel / Jörg Kraemer: Überprüfung des Schutzkonzepts der Zwangsbehandlung nach § 1906a BGB, FamRZ 2020, 1525 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Angie Schneider: Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 IV BGB, FamRZ 2019, 89 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Andreas Spickhoff: Nach der Reform ist vor der Reform: Zur Neuregelung der Zwangsbehandlung im Zivilrecht, FamRZ 2017, 1633 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Zwangsbehandlung ohne Unterbringung, BVerfG, Beschluss v. 26.7.2016 - 1 BVL 8/15 -, FamRZ 2016, 1738, m. Anm. Uerpmann-Wittzack {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen einer Unterbringung, BGH, Beschluss v. 1.7.2015 - XII ZB 89/15 -, FamRZ 2015, 1484, m. Anm. Spickhoff {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}