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Zahl der Kindeswohlgefährdungen in fünf Jahren um 31 % gestiegen

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 15.12.2025

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Die Zahl stieg damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (+31 %) oder 17.300 Fälle. Im Jahr 2019 – dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie – hatte das Niveau noch bei rund 55.500 Kindeswohlgefährdungen gelegen. Auch im Vergleich zum Vorjahr hat die Fallzahl in 2024 deutlich zugenommen, und zwar um 8 % oder 5.500 Fälle. Im Vergleich zu den im Jahr 2023 gemeldeten Fällen lag das Plus in 2024 sogar bei 14 % (+9.100 Fällen).

 

Betroffene Kinder waren im Durchschnitt 8,3 Jahre alt

Etwa jedes zweite (52 %) von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 %) sogar jünger als sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren. Die betroffenen Minderjährigen

  • wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam auf (38 %),
  • wuchsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf (37 %),
  • lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft (14 %),
  • lebten in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort (10 %).

In knapp jedem dritten Fall (32 %) war mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft (im Ausland geboren) und die Familiensprache nicht Deutsch. Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 % der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 % der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen.

 

Besonders häufig: Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen 

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt (58 %). In weiteren Fällen fanden sie

  • Hinweise auf psychische Misshandlungen (37 %),
  • Indizien für körperliche Misshandlungen (28 %),
  • Hinweise für sexuelle Gewalt (6 %).

Während von Vernachlässigungen (53 %) und körperlichen Misshandlungen (51 %) Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer (51 %) und vor allem sexueller Gewalt (67 %) für die Mädchen.

Dabei ging die Kindeswohlgefährdung von folgenden Personen aus:

  • 75 %: (hauptsächlich oder ausschließlich) ein Elternteil,
  • 4 %: Stiefelternteil oder neue Partnerin/neuer Partner,
  • 6 %: sonstige Personen (z. B. Verwandte, Pflegeeltern, Trainer, Erzieher),
  • 8 %: mehrere Personen ohne Hauptverursacher.

 

Behörden prüften im Vorfeld 239.400 Verdachtsfälle

Im Vorfeld hatten die Jugendämter 2024 rund 239.400 Verdachtsfälle durch eine Gefährdungseinschätzung geprüft. Damit nahmen die Gefährdungseinschätzungen binnen fünf Jahren um 38 % zu – also noch stärker als die Kindeswohlgefährdungen – und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand. Dabei stellten die Behörden in 78.000 weiteren Fällen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf fest.

Die Hinweise erhielten die Behörden von

  • 31 %: Polizei und Justiz
  • 21 %: Bevölkerung (Verwandte, Nachbarn, anonym)
  • 13 %: Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe
  • 12 %: Schulen
  • 9 %: Familien selbst

Weitere Details und Hinweise zur Methodik finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts.

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