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Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 um 18 % gesunken

Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 27.7.2026

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Das waren rund 12.600 Fälle oder 18 % weniger als im Vorjahr. Bereits 2024 war die Zahl der Inobhutnahmen um 7 % zurückgegangen. Innerhalb von zwei Jahren sank die Fallzahl damit um knapp ein Viertel, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge auf rund 74.600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 gestiegen war.

Zurückzuführen ist der erneute Rückgang vor allem auf die Entwicklung bei unbegleitet eingereisten Minderjährigen. Die Zahl der vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen verringerte sich binnen eines Jahres von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle und damit um 47 %.


Mehr Selbstmeldungen und dringende Kindeswohlgefährdungen

Die Zahl der Inobhutnahmen aufgrund einer Selbstmeldung stieg hingegen um 9 % auf rund 10.100 Fälle. Wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung wurden gut 30.300 Schutzmaßnahmen durchgeführt, 3 % mehr als im Vorjahr. Bei den Selbstmeldungen war dies bereits der fünfte Anstieg in Folge, bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite.

Gut jede zweite Inobhutnahme (53 %) erfolgte wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung. In 29 % der Fälle war eine unbegleitete Einreise der Anlass, in 18 % hatten sich die betroffenen Minderjährigen selbst an das Jugendamt gewandt. Die meisten Betroffenen waren mindestens 14 Jahre alt; 38 % waren Kinder unter 14 Jahren.

 

Körperliche und psychische Misshandlungen nehmen weiter zu

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren im Jahr 2025:

  • Überforderung der Eltern (32 %)
  • unbegleitete Einreise aus dem Ausland (29 %)
  • Vernachlässigung (16 %)
  • körperliche Misshandlung (15 %)
  • psychische Misshandlung (11 %)

Mehrfachnennungen waren möglich. Trotz des Rückgangs der Gesamtzahl nahmen die Nennungen bei neun von 13 möglichen Anlässen zu. Am stärksten stiegen die Fälle körperlicher Misshandlung mit 1.114 zusätzlichen Nennungen sowie psychischer Misshandlung mit einem Plus von 941 Nennungen.

Besonders deutlich war der Anstieg jeweils bei Mädchen. Ihr Anteil lag bei den Inobhutnahmen wegen körperlicher Misshandlung bei 65 % und wegen psychischer Misshandlung bei 62 %. Zum Vergleich: An der minderjährigen Bevölkerung hatten Mädchen einen Anteil von knapp 49 %.

 

Jugendämter rufen bei Widersprüchen meist das Familiengericht an

In 9 % aller Fälle widersprachen Sorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme. Besonders häufig geschah dies bei einem Verdacht auf

  • Vernachlässigung (26 %),
  • psychische Misshandlung (25 %),
  • sexuelle Gewalt (22 %),
  • körperliche Misshandlung (19 %).

Geht das Jugendamt trotz des Widerspruchs von einer fortbestehenden Kindeswohlgefährdung aus, kann es das Familiengericht anrufen, damit dieses die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls trifft. Im Jahr 2025 machten die Jugendämter in 82 % der Widerspruchsfälle von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Nach Abschluss der Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 % wurden an einem neuen Ort untergebracht. In 14 % der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa indem sie aus der Maßnahme ausrissen.

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