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Vollzeittätigkeit der Mütter bleibt bei Paaren mit kleinen Kindern Ausnahme

Mitteilung des Statistischen Bundesamts Nr. 077 vom 07. März 2017

Betrachtet man das Jahr 2015, so gingen bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren rund 83 % der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit war für die Mütter mit 10 % eher die Ausnahme. Anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass im Westen Deutschlands nur rund 8 % der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig waren. Mit rund 21% war der Anteil im Osten deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Kombinierte Erwerbsbeteiligung

Betrachtet man die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert, zeigen sich deutliche Unterschiede im Erwerbsumfang:

  • Bei 51 % der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war.
  • Bei 24 % der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit.
  • Bei 8 % der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus.
  • Bei nur 2% der Paare, ging die Mutter einer Vollzeittätigkeit nach und der Vater war gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10 % der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Bei dieser Betrachtung bleiben gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern unter drei Jahren unberücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Nr.077 des Statistischen Bundesamts vom 07.03.2017

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