Das statistische Bundesamt (Destatis) meldet: Die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld hat sich 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte erhöht. Für mehr als jedes dritte Kind (34,2 %), das 2014 in Deutschland zur Welt kam, bezog auch der Vater Elterngeld.
Die Beteiligung der Väter steigt seit Einführung der Leistung kontinuierlich an: Beim Geburtsjahrgang 2008 nahm noch für jedes fünfte in Deutschland geborene Kind (20,8 %) der Vater Elterngeld in Anspruch. Beim Geburtsjahrgang 2010 stieg die Zahl auf jedes vierte Kind (25,3 %). 2014 waren es 34,2 % der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen.
Sachsen war mit inzwischen 44,2 % schon das dritte Jahr in Folge Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 41,7 %. Doch auch das Saarland, das in den letzten Jahren durchweg die geringste Väterbeteiligung beim Elterngeld aufwies, holt auf: Dort hat sich die Väterbeteiligung seit dem Geburtsjahrgang 2008 von 12,0 % auf 23,0 % nahezu verdoppelt.
Das im Jahr 2015 neu eingeführte Elterngeld Plus konnten Eltern, deren Kinder 2014 geboren wurden, noch nicht in Anspruch nehmen. Die maximale Bezugsdauer betrug noch zwölf Monate für ein Elternteil beziehungsweise 14 Monate bei Alleinerziehenden oder bei geteilter Inanspruchnahme von beiden Eltern, wobei jeder Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld beziehen musste. Ebenso wie in den Vorjahren entschieden sich vier von fünf Vätern (79 %) für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten, während die überwiegende Mehrheit der Mütter (87 %) die maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten ausschöpfte.
Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2014 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum vierten Quartal 2015) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 212 des statistischen Bundesamts vom 21.06.2016