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Soziale Mindestsicherung: 7,9 Mio. Empfänger am Jahresende 2016

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.11.2017

Zum Jahresende 2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9 Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6 % weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0 Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0 Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3 %.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0 Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728.000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3 %. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133.000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7 %.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre 2006 bis 2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 429 des Statistischen Bundesamts vom 29.11.2017

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