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Kindeswohlgefährdungen 2025: Zahl der Fälle steigt erneut

Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 13.8.2026

Im Jahr 2025 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Das waren 10 % beziehungsweise rund 7.000 Fälle mehr als im Vorjahr. Damit erreichte die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen zum vierten Mal in Folge einen neuen Höchststand und hat sich seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 (rund 38.300 Fälle) mehr als verdoppelt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Gefährdungseinschätzungen um 12 % auf fast 268.300 Fälle und damit ebenfalls auf einen neuen Höchststand.

 

Betroffene Kinder im Durchschnitt 8,5 Jahre alt

51 % der 2025 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren höchstens acht Jahre alt, 26 % höchstens vier Jahre. Das Durchschnittsalter lag bei 8,5 Jahren. 40 % lebten bei beiden Eltern, 37 % bei einem alleinerziehenden Elternteil, 14 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und 9 % in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort.

 

Ursprung der Kindeswohlgefährdung überwiegend im familiären Umfeld

In 74 % der Fälle ging die Kindeswohlgefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus. In weiteren Fällen ging die Gefährdung von einem Stiefelternteil oder der neuen Partnerin beziehungsweise dem neuen Partner eines Elternteils (4 %) oder einer anderen Person (5 %) aus. In 9 % der Fälle waren mehrere Personen beteiligt, ohne dass eine Hauptperson ausgemacht werden konnte. In 7 % der Fälle war unbekannt oder unklar, von wem die Kindeswohlgefährdung ausging.

 

Vernachlässigung und psychische Misshandlungen am häufigsten festgestellt

Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 2025 alle vier Gefährdungsarten zu. Am häufigsten stellten die Jugendämter Anzeichen von Vernachlässigung (58 %) und psychischen Misshandlungen (38 %) fest. Hinweise auf körperliche Misshandlungen fanden sich in 29 % der Fälle, auf sexuelle Gewalt in 5 %. In einem Viertel der Fälle wurden Anzeichen für mehrere Gefährdungsarten festgestellt. Dieser Anteil lag 2015 noch bei 16 %.

 

Kontakt zum Hilfesystem und anschließende Maßnahmen

43 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen nahmen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch. In mehr als einem Viertel der Fälle (27 %) war innerhalb desselben Jahres bereits eine Meldung zu dem Kind eingegangen. Nach der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung wurde in der überwiegenden Mehrheit der Fälle (91 %) eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. In 18 % der Fälle riefen die Jugendämter das Familiengericht an.

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