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Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1.310 Euro pro Jahr

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 14.10.2021

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das waren 38 % aller Kinder dieser Altersgruppe, für die eine Anlage „Kind“ abgegeben wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.

 

Betreuungskosten sinken mit steigendem Alter kontinuierlich

Die Kinderbetreuung hängt dabei stark vom Alter der Kinder ab. Dabei wurden nach Angaben der Eltern in der Steuererklärung für

  • 29 % der Kinder unter 3 Jahren
  • 68 % der Kinder im Alter von 3-5 Jahren
  • 44 % im Alter von 6 bis 10 Jahren
  • 10 % im Alter von 11 bis 13 Jahren

beitragspflichtig betreut. Die jeweils geltend gemachten Kosten sind im Krippenalter am höchsten. Bei den unter 3-Jährigen zahlten Eltern für Kinder mit Betreuungskosten durchschnittlich 1.710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen 3 und 5 Jahren betrugen die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1.630 Euro. Sie sanken mit steigendem Alter kontinuierlich. In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen betrugen sie 940 Euro, bei den 11- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.

 

Je mehr Einkommen desto mehr Betreuungskosten

Eine weitere Einflussgröße auf die Betreuungskosten ist das Einkommen der Eltern. Mit dem Einkommen steigt sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro im Jahr hatten 22 % der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1.000 Euro. Verdienten die Eltern mehr als 100.000 Euro jährlich, wurde rund die Hälfte der Kinder (49 %) beitragspflichtig betreut.

Und auch die Kosten waren mit 1.740 Euro deutlich höher als in den niedrigeren Einkommensklassen. Das liegt unter anderem daran, dass sich Gebühren für die Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Gleichzeitig haben Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 483 des Statistischen Bundesamts v. 14.10.2021

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