Rückgang um 8% im Vorjahresvergleich
Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten die Inobhutnahmen zu
- zwei Drittel (67 %) wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung,
- zu 17 % aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland,
- zu 17 % auf Bitte der betroffenen Minderjährigen.
Ein Drittel (33 %) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 %) sogar jünger als 3 Jahre.
Corona-bedingter Zuwachs des Dunkelfelds vermutet
Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 % oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (‑1.100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2.100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle).
Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 %).
Mit Abstand folgten
- die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 %).
- Anzeichen für Vernachlässigungen (15 %)
- Hinweise auf körperliche Misshandlungen (13 %)
- Beziehungsprobleme (13 %)
- psychische Misshandlungen (8 %).
Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen
- Überforderung der Eltern (+2,3 Prozentpunkte),
- psychische Misshandlungen (+2,1 Prozentpunkte),
- Vernachlässigungen (+1,7 Prozentpunkte),
- körperliche Misshandlungen (+1,0 Prozentpunkt).
Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme
- bei einem allein erziehenden Elternteil (25 %),
- bei beiden Eltern gemeinsam (25 %)
- bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft (14 %)
untergebracht. Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 %). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 %). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 %). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 %). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 %).
Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts Nr. 295 vom 24.6.2021