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2021: Gender Pension Gap bei 29,9 %

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 7.3.2023

Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer – auch bei den Alterseinkünften. Nach den Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 bezogen Frauen, die 65 Jahre und älter waren, in Deutschland Alterseinkünfte in Höhe von 17.814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es 25.407 Euro brutto.

Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Damit lag das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 29,9 %, wie Destatis mitteilt. Die Alterseinkünfte von Frauen waren damit durchschnittlich knapp ein Drittel niedriger als die von Männern.

 

Ohne Abgeleitete Ansprüche auf Altersversorgung noch größere Unterschiede

Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Rund 29 % der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies auf nur gut 5 % zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 42,6 %. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden. 

 

Jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet

Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2021 mit 20,9 % höher aus als bei den gleichaltrigen Männern mit 17,5 %. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2021 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 14.968 Euro netto im Jahr (1.247 Euro netto im Monat). Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt. 

 

Frauen ab 65 häufiger durch Wohnkosten überbelastet als Männer

Auch von Wohnkosten sind Frauen ab 65 Jahren stärker belastet. 15,4 % der Frauen ab 65 Jahren lebten in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überbelastet sind. Das heißt, dass diese Haushalte mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgaben. Bei Männern derselben Altersgruppe betrug dieser Anteil nur 11,0 %.

Auch der Anteil erheblich materiell und sozial deprivierter Personen war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren etwas höher (2,9 %) als bei den gleichaltrigen Männern (2,5 %). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen. 

 

Teilzeitquote bei Frauen fast fünfmal so hoch wie bei Männern

Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten. Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder: 2021 gingen nach Ergebnissen des Mikrozensus 47,4 % der erwerbstätigen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren einer Teilzeittätigkeit nach, aber nur 10,6 % der gleichaltrigen Männer. Bei Erwerbstätigen, die mit Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, verstärkt sich dieser Unterschied: So betrug hier die Teilzeitquote bei Müttern 63,6 %, bei Vätern lediglich 7,3 %.

Auch unterbrechen Frauen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer. Beim Elterngeld beispielsweise betrug der Väteranteil 2021 lediglich 25,3 %. Gleichzeitig war die von Männern angestrebte Bezugsdauer mit durchschnittlich 3,7 Monaten deutlich kürzer als die von Frauen mit 14,6 Monaten.

Ausführliche Informationen zu den Methoden der Erhebung erfahren Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts.

 

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