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Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht neuen Höchststand

Mitteilung des Statistischen Bundesamts v. 26.8.2026

Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben im Jahr 2025 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von insgesamt 21,4 Mrd. Euro festgesetzt, so Destatis. Das waren 60,8 % mehr als im Vorjahr und zugleich ein neuer Höchstwert. Besonders stark stiegen die festgesetzten Steuern bei Vermögensübertragungen von mindestens 20 Mio. Euro: Hier betrug das Plus 146,8 %.

Die festgesetzte Erbschaftsteuer erhöhte sich gegenüber 2024 um 57,1 % auf 13,3 Mrd. Euro. Damit wurde auch der bisherige Höchstwert von 9 Mrd. Euro aus dem Jahr 2021 deutlich überschritten. Bei der Schenkungsteuer stiegen die Festsetzungen um 67,3 % auf 8,1 Mrd. Euro. Seit 2019 hat die festgesetzte Schenkungsteuer damit durchgehend zugenommen.

 

141,1 Mrd. Euro Vermögen übertragen

Insgesamt wurden 2025 Vermögenswerte in Höhe von 141,1 Mrd. Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen. Das waren 23,1 % mehr als im Vorjahr. Darunter entfielen 51,6 Mrd. Euro auf Grundvermögen und 25,6 Mrd. Euro auf Betriebsvermögen. Besonders deutlich nahm die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu: Ihr Wert stieg um 128,9 % auf 16,8 Mrd. Euro.

Auf Erbschaften und Vermächtnisse entfielen Vermögensübertragungen in Höhe von 77,9 Mrd. Euro. Durch Schenkungen wurden 63,2 Mrd. Euro übertragen, 28,7 % mehr als im Vorjahr. Dabei stieg insbesondere das geschenkte Betriebsvermögen um 27 % auf 21,2 Mrd. Euro.

Im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden 2025 zudem Steuern in Höhe von 3,7 Mrd. Euro erlassen. Davon entfielen 3,4 Mrd. Euro auf Schenkungen.

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Statistik nicht sämtliche Vermögensübertragungen erfasst. Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb der steuerlichen Freibeträge liegen und für die keine Steuer festgesetzt wird, sind darin in der Regel nicht enthalten.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 306 v. 26.8.2026

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