Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Ehescheidungen nahmen 2015 um 1,7 % ab

Mitteilung des statistischen Bundesamts vom 15. Juli 2016

Wie das statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2015 im Vergleich zum Vorjahr 1,7 % weniger Ehescheidungen. Insgesamt ließen sich in Deutschland 163 335 Ehepaare scheiden. Den Scheidungen ging in der Regel eine vorherige Trennungszeit von einem Jahr (82,9 %) oder von drei Jahren (15,8 %) voraus. 

Frauen stellten Anträge häufiger, Ehen dauerten länger

51 % der Scheidungsanträge stellten die Ehefrauen, 41 % die Männer. Nur 8 % der Paare reichten den Antrag gemeinsam ein. Frauen waren beim Einreichen der Scheidung weniger oft der aktive Part, wenn sie keine minderjährigen Kinder hatten: So reichten sie in diesem Fall nur 50% der Anträge ein. Bei vier oder mehr betroffenen Kindern waren es dagegen 60% der Anträge, die von Frauen gestellt wurden. 2015 waren von der Scheidung ihrer Eltern insgesamt rund 132 000 minderjährige Kinder betroffen

Ein Trend zur längeren durchschnittlichen Ehedauer ist erkennbar: Während die 1990 Geschiedenen durchschnittlich auf nur 11,5 gemeinsame Ehejahre zurückblickten, hatten die 2015 geschiedenen Ehen rund 15 Jahre bestanden. Zudem ist seit 1990 der Altersdurchschnitt der Geschiedenen – auch als Folge des späteren Heiratens – um fast acht Jahre angestiegen: Männer lassen sich durchschnittlich im Alter von 46 Jahren scheiden, Frauen mit 43 Jahren. 

Eheschließungen der letzten 25 Jahre berücksichtigt

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer längeren Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate nach 25 Jahren für die im Jahr 1990 geschlossenen Ehen 393,2 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da auch in den folgenden Jahren voraussichtlich noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der durch Scheidungen beendeten Ehen nach 30 oder 40 Jahren noch höher liegen. 

Dagegen beschreibt die sogenannte zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 1990 hatte diese Ziffer 273,8 Scheidungen je 1 000 Ehen mit einer Dauer von 0 bis 25 Jahren betragen. 2015 lag sie bei 347,1. 

Bei allen Berechnungen, die sich auf Eheschließungsjahrgänge oder geschlossene Ehen beziehen, ist zu berücksichtigen, dass sich Anzahl und Zusammensetzung dieser Ehepaare auch durch Wanderungen und Tod eines Partners verändern.


Quelle: Mitteilung des statistischen Bundesamts vom 15. Juli 2016

Zurück