Mitteilung des Statistischen Bundesamtes v. 14.12.2020
Im Jahr 2019 haben Bund, Länder und Gemeinden 54,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Damit haben sich die Ausgaben in den vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt (2009: 26,9 Milliarden Euro). Auch die Einnahmen, u. a. aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen, stiegen von 2009 bis 2019 um mehr als ein Drittel von 2,6 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro.
Zwei Drittel der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung
Im vergangenen Jahr entfielen mit 36,9 Milliarden Euro gut zwei Drittel der Ausgaben (67,2 %) auf die Kindertagesbetreuung. Davon wurden 19,1 Milliarden Euro (51,7 %) als Zuschuss an freie Träger gezahlt. Den Ausgaben standen Einnahmen, v. a. aus Gebühren für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen, von 2 Milliarden Euro gegenüber.
Ein knappes Viertel der Ausgaben (23,7 %) oder 13,0 Milliarden Euro entfiel auf Hilfen zur Erziehung. Davon flossen 6,5 Milliarden Euro in die Unterbringung junger Menschen in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderen betreuten Wohnformen. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 1 Milliarden Euro.
2,1 Milliarden Euro (3,8 % der Ausgaben) wurden in Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert. So zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren.
Die restlichen 2,9 Milliarden Euro (5,3 % der Ausgaben) entfielen auf Bereiche wie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Förderung der Erziehung in der Familie. Auch in die Jugendsozialarbeit, Mitarbeiterfortbildungen und sonstige Aufgaben, darunter beispielsweise die Mitwirkung bei Verfahren vor den Familiengerichten wurde investiert.
Quelle: Mitteilung Nr. 504 des Statistischen Bundesamtes v. 14.12.2020