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Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 4,2 %

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 4. Oktober 2016

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, führten die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Dies bedeutet einen Anstieg um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Unterscheidung zwischen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung

Von allen Verfahren bewertete die Jugendämter 20.800 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 %. Bei knapp 24.200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen, nämlich 41.300, wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt.

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag – insgesamt 63,7 % – wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. In 27,0 % der Fälle wurden Anzeichen für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Wohl von Kleinkindern war am häufigsten gefährdet

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind, für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren von einem Fünftel der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter waren mit 22,1 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren hatten wie im Vorjahr 2014 einen Anteil von 18,3 % an den Verfahren, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren nur noch von 16,8 %.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7 % der Verfahren. Bei 12,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis erhielten die Jugendämter anonym.


Quelle: Pressemitteilung Nr. 354 des Statistischen Bundesamts vom 4. Oktober 2016

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