Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 28. November 2016
Wie das Statistische Bundesamt meldet, erhielten zum Jahresende 2015 in Deutschland knapp 8,0 Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen, das sind 9,7 % der Gesamtbevölkerung. Wie in den beiden Vorjahren stiegen sowohl die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger als auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr.
Im Jahr 2014 hatten knapp 7,4 Millionen Menschen beziehungsweise 9,1 % der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Die Zunahme im Jahr 2015 geht überwiegend auf den starken Anstieg der Bezieherinnen und Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 363.000 auf rund 975.000 Leistungsberechtigte zurück.
Großteil der Empfänger von Mindestsicherung erhielt ALG II
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Gut 5,8 Millionen Menschen erhielten Ende 2015 Gesamtregelleistungen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Das waren 73,1 % aller Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0 Millionen Menschen (13,0 %). Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen knapp 1,0 Millionen Menschen (12,2 %).
Rund 137 000 Menschen, also 1,7 %, bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“. Wie in den Vorjahren waren auch Ende 2015 die Menschen in Berlin (19,4 %) und Bremen (18,5 %) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (5,2 %) und Baden-Württemberg (6,0 %).
Quelle: Pressemitteilung Nr. 419 des Statistischen Bundesamts vom 28. November 2016