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61.400 Inobhutnahmen im Jahr 2017

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 22.8.2018

Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61.400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

 

Überforderung der Eltern häufigste Ursache für Inobhutnahme

Rund 20.300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen (14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle.

Neben den Kindern wurden im Jahr 2017 gut 41.000 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) in Obhut genommen. Im Jugendalter wurde der Großteil der Inobhutnahmen infolge unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland durchgeführt (51 %). Von Bedeutung waren bei den Jugendlichen auch Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (18 %) und allgemeine Beziehungsprobleme (8 %). Gut jedes zehnte betroffene Kind (11 %) und knapp jeder dritte betroffene Jugendliche (30 %) war vor der Inobhutnahme aufgrund der Problemsituation von Zuhause (einschließlich Heim, Pflegefamilien und anderen betreuten Wohnformen) ausgerissen.

 

Ende jeder zweiten Schutzmaßnahme nach spätestens 2 Wochen

Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten (26 %) in

  • einer erzieherischen Hilfe in einem Heim
  • einer Pflegefamilie
  • einer betreuten Wohnform.

Auch sonstige stationäre Hilfen, beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).

 

Vorläufige Inobhutnahmen von UMF fließen erstmals in Statistik mit ein

Infolge einer Gesetzesänderung zum Umgang mit unbegleitet eingereisten Minderjährigen sind die aktuellen Ergebnisse der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen nur eingeschränkt mit den bisherigen Ergebnissen vergleichbar: Im Jahr 2017 wurden erstmals – zusätzlich zu den bisher durch die Statistik abgedeckten regulären Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) – weitere rund 11.100 so genannte vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) erfasst. Zusammen mit den rund 11.400 regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII), fließen sie ab 2017 vollständig in das Gesamtergebnis mit ein. Dadurch gab es im Berichtsjahr 2017 rund 22.500 Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise (37 %). Trotz dieser Erweiterung lag die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise deutlich unter der Zahl von 2016.

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 22.8.2018

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