Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

2019: Neuer Höchststand der erzieherischen Hilfen

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 16.11.2020

Die erzieherischen Hilfen haben im Jahr 2019 einen neuen Höchststand erreicht. So haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 2019 rund 1,02 Millionen erzieherische Hilfen für Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dies entspricht 13.500 mehr Fällen (+1,3 %) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten und einen neuen Höchststand erreicht. Seit 2009 sind die Fallzahlen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182.000 Fälle (+22 %).

 

Inanspruchnahme der verschiedenen Hilfearten

Von den zehn verschiedenen Hilfearten, die das Kinder- und Jugendhilferecht (SGBVIII) unterscheidet, wurden im Jahr 2019 bei

  • 47 % der Fälle Erziehungsberatungen,
  • 13 % der Fälle Heimerziehungen,
  • 13 % der Fälle sozialpädagogische Familienhilfen,
  • 9 % der Fälle Vollzeitpflege in Pflegefamilien,
  • 7 % der Fälle Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer

in Anspruch genommen. Gut 35 % der erzieherischen Hilfen wurden dabei von den Jugendämtern und knapp 65 % von anderen Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72 % der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16 % an gesamte Familien und in weiteren 12 % an junge Erwachsene.

 

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug

Dabei nahmen Alleinerziehende (43 %) im vergangenen Jahr deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (34 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %). Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen. Bei 39 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 456 des Statistischen Bundesamts vom 16.11.2020

Zurück