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2018 Deutlich weniger Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreise

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 16.8.2019

Im Jahr 2018 führten die Jugendämter in Deutschland rund 52.600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 8.800 Fälle weniger als im Vorjahr (-14 %). Hauptgrund für diese Entwicklung ist der deutliche Rückgang an Inobhutnahmen von unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland um rund 10.300 Fälle (-46 %). Gleichzeitig gab es mehr Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen, insbesondere wegen körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung: 2018 wurden deswegen über 1.200 Inobhutnahmen mehr durchgeführt als im Vorjahr (+25 %).

 

Überforderung der Eltern häufigster Grund für Inobhutnahme

Die häufigsten Gründe für die Einleitung vorläufiger Schutzmaßnahmen durch das Jugendamt im Jahr 2018 waren:

  1. Überforderung eines oder beider Elternteile (24 %).
  2. unbegleitete Einreise aus dem Ausland (16 %)
  3. Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung (8,3 %)
  4. Anzeichen für Vernachlässigung (8,1 %)

Damit standen Kindesmisshandlungen seit Einführung der Statistik 1995 erstmals auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme konnten mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

In weit über der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 von sozialen Diensten und Jugendämtern angeregt (57 %). In 18 % der Fälle hatten die Jungen oder Mädchen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 12 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 7 % die Eltern(teile) der Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, etwa von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.

 

2.100 Inobhutnahmen nach behördlicher Altersfeststellung abgelehnt

In etwa jedem vierten Fall (24 %) waren die betroffenen Kinder oder Jugendlichen unmittelbar vor der Inobhutnahme von Zuhause (einschließlich Pflegefamilie oder Heim) ausgerissen. Dennoch endeten die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen mit der Rückkehr der Minderjährigen zu ihren Sorgeberechtigten, bisherigen Pflegefamilien oder Heimen (36 %). Erst dahinter folgten Neu-Unterbringungen der Betroffenen in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30 %).

Einer neuen Abfrage der Statistik zufolge war im Jahr 2018 in über 2.100 Fällen eine Schutzmaßnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (§ 42f SGB VIII) abgelehnt worden. Weil die betreffenden Personen als volljährig eingestuft wurden, fließen diese zusätzlichen Fälle nicht in das Gesamtergebnis der Statistik ein.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 308 des Statistischen Bundesamts vom 16.8.2019

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