Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 4.8.2017
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet, erhielten im Jahr 2016 in Deutschland 823.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger fiel damit gegenüber 2015 um etwa 47.000 beziehungsweise 5,5 %. 2015 hatte der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 5,9 % betragen. Unter den Geförderten waren 2016 rund 239.000 Schülerinnen und Schüler sowie 584.000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % zurück, die Zahl der geförderten Studierenden um 4,5 %.
48% der Empfänger erhielten maximalen Förderbetrag
Die
Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das volle Jahr. Im Durchschnitt
wurden je Monat 525.000 Personen (148.000 Schüler/-innen, 377.000 Studierende)
gefördert (– 6,7 %). 48 % der BAföG-Empfänger/-innen (rund
394.000) erhielten eine Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag. Die
Höhe des Förderbetrages ist abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel
Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder
auswärts). Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der
Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten 52 %
der BAföG-Empfänger/-innen (etwa 429.000). Die Zahl der Vollgeförderten sank im
Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1,4 %, die Zahl der
Teilgeförderten hingegen um 8,9 %.
Ausgaben des Bundes für BAföG gingen zurück
Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG übernommen. Im Jahr 2016 betrugen die Ausgaben des Bundes 2,9 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 102 Millionen Euro oder 3,4 % zurück. Für die Schülerförderung wurden knapp 0,8 Milliarden Euro (– 43 Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,1 Milliarden Euro (– 59 Millionen Euro). Im Durchschnitt erhielten geförderte Schülerinnen und Schüler monatlich 435 Euro pro Person (+ 14 Euro) und geförderte Studierende 464 Euro pro Person (+ 16 Euro). 28 % aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 72 % außerhalb des Elternhauses.
Quelle: Mitteilung des Statistischen Bundesamts Nr. 265 vom 4.7.2017