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1.136 eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2015 aufgehoben

Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9. August 2016

Wie das Statistische Bundesamt meldet, wurden in Deutschland 2015 durch richterlichen Beschluss 1.136 gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensgemeinschaften aufgehoben. Dabei waren häufiger Lebenspartnerschaften von Frauen betroffen (bei Frauen: 610 Fälle oder 54 %, bei Männern: 526 Fälle oder 46 %). Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl der Aufhebungen geringfügig erhöht (2014: 1.120 insgesamt, davon 594 von Frauen und 526 von Männern).

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft – kurz Lebenspartnerschaftsgesetz – aus dem Jahr 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland durch Begründung einer Lebensgemeinschaft ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Es regelt auch, welche Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten. Erst seit 2014, dem Jahr der Einführung als Bundesstatistik, liegen Ergebnisse zu diesen Lebenspartnerschaften vor.

Quelle: Mitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9. August 2016

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