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Zweiter Gute-Kita-Bericht 2021

- Gesetzgebung

Verbesserungen bei Personalschlüssel, Rahmenbedingungen für Leitungskräfte und Fachkräftegewinnung

Das BMFSFJ hat am 22.12.2021 den Gute-KiTa-Bericht 2021 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gute-Kita-Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt. Welche Maßnahmen mit den zusätzlichen Mitteln umgesetzt werden, hat jedes Bundesland anhand des Bedarfs selbst entschieden und einen entsprechenden Vertrag mit dem Bund abgeschlossen.

Der Gute-Kita-Bericht 2021 stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden. Außerdem enthält der Bericht einen datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten Handlungsfelder. Er kann von der Website des BMFSFJ heruntergeladen werden.

 

Zentrale Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1, in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 stieg die Zahl derjenigen, die eine Ausbildung im Schuljahr 2019/20 angefangen haben, um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, zum Beispiel durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz beziehungsweise war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

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