Entschließung zur Änderung des Abstammungsrechts verabschiedet
Am 23.5.2025 hat der Bundesrat in seiner 1054. Sitzung eine Entschließung gefasst, die auf eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts abzielt. Ziel der Initiative ist es, Zwei-Mütter-Familien rechtlich gleichzustellen und die aktuell bestehende Ungleichbehandlung bei der Elternschaft zu beseitigen.
Das BMJ hat bereits Anfang 2024 ein Eckpunktepapier für eine Reform des Abstammungsrechts veröffentlicht. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung wurde der erstellte Referentenentwurf zu einem Diskussionsentwurf umgewidmet. Bislang ist unklar, ob die neue Regierung an diesem Entwurf weiterarbeiten will. Experten fordern aber seit geraumer Zeit, dass die sogenannte "Co-Mutterschaft" ermöglicht werden solle (s. dazu auch FamRZ-Artikel zum Abstammungsrecht: eine Übersicht).
Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien beenden
Trotz der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 besteht weiterhin die Notwendigkeit, dass in Zwei-Mütter-Familien die nicht-gebärende Frau das Kind durch ein Stiefkindadoptionsverfahren rechtlich annimmt. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, wird der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist.
Die Entschließung kritisiert diese Praxis als diskriminierend und mit dem Kindeswohl unvereinbar. Stattdessen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Insbesondere soll § 1592 BGB dahingehend ergänzt werden, dass auch die Ehefrau der gebärenden Mutter rechtlich als Mutter gelten kann. Auch eine Mutterschaftsanerkennung durch die nicht-gebärende Frau soll ermöglicht werden.
Mit dieser Reform soll Kindern aus Zwei-Mütter-Familien von Geburt an die Sicherheit zweier rechtlicher Elternteile gewährt werden. Der Beschluss konzentriert sich bewusst auf diesen Reformbereich und verweist darauf, dass weitergehende Regelungsvorhaben – etwa zur Mehrelternschaft oder Elternschaft trans* und nicht-binärer Personen – hiervon unberührt bleiben, jedoch ebenso reformbedürftig sind.