Abschlussbericht der Reformkommission liegt vor
Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Darin gibt sie konkrete Empfehlungen, wie der Zivilprozess in Deutschland moderner, effizienter und digitaler gestaltet werden kann. Die Kommission wurde 2023 auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel eingesetzt und hat über mehrere Monate intensiv an Reformvorschlägen gearbeitet. Der Abschlussbericht ist auf der Website des BMJ abrufbar.
Wesentliche Inhalte des Abschlussberichts
Kernpunkte des Berichts sind:
- Digitaler Zugang zur Justiz: Einführung eines bundesweiten Justizportals für eine zentrale, nutzerfreundliche Anlaufstelle.
- Digitale Kommunikation: Eine cloudbasierte Plattform soll die Übermittlung und Verwaltung verfahrensbezogener Dokumente erleichtern. Digitale Verfahren: Dazu soll ein digitales Verfahrensdokument erprobt werden, das den Parteien einen geordneten und gegliederten Vortrag ermöglicht.
- Qualitätssteigerung der Justiz: Das Kammerprinzip soll gestärkt und die Spezialisierung einzelner Kammern ausgebaut werden. Die Kammern sollen in Spezialmaterien sowie ab einem bestimmten Streitwert originär zuständig sein.
- Beschleunigung der Verfahren: Die Gerichte sollen bereits zu einem frühen Zeitpunkt verfahrensfördernde Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst unter anderem Organisationstermine und gerichtliche Hinweispflichten.
- Modernisierung des Beweisrechts: Die Beweisaufnahme soll effizienter gestaltet werden. Dies soll insbesondere durch digitale Lösungen erfolgen. Das betrifft beispielsweise ein digitales Beweisverzeichnis oder die Verwertung von Zeugenaussagen in Parallelverfahren durch Ton- und/oder Videoaufzeichnungen.
- Digitale Vollstreckung: Es soll ein digitales Vollstreckungsregister eingerichtet werden.
- Reform des Zustellungsrechts: Das elektronische Empfangsbekenntnis soll abgeschafft und künftig die Zustellung fingiert werden.
- Transparenz: Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen soll verpflichtend werden. Zuverlässige Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung sind hierfür unentbehrlich.
Der Bericht wird nun im Rahmen der Justizministerkonferenz sowie beim nächsten Bund-Länder-Digitalgipfel weiter diskutiert, um konkrete Reformschritte einzuleiten.