Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) wird um eine neue Funktion erweitert. Bislang enthält das von der Bundesnotarkammer geführte Register insbesondere Informationen darüber, ob eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung besteht und wo das entsprechende Dokument aufbewahrt wird. Ab dem 1.10.2026 kann auf Wunsch zusätzlich ein Scan des Dokuments im ZVR hinterlegt werden.
Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte können damit künftig unmittelbar über das Register auf den Inhalt einer registrierten Vorsorgeregelung zugreifen. Insbesondere in medizinischen Notfällen soll so der Wille der betroffenen Person schneller ermittelt und berücksichtigt werden können. In betreuungsgerichtlichen Verfahren kann der Zugriff auf eine Vorsorgevollmacht zudem dazu beitragen, unnötige Betreuerbestellungen zu vermeiden.
Grundlage für die Erweiterung ist eine vom BMJV erlassene Rechtsverordnung, die am 1.10.2026 in Kraft tritt.
Weiterer Ausbau geplant
Aus dem ZVR wird zunächst allerdings nicht hervorgehen, ob eine hinterlegte Vollmacht weiterhin gültig ist. In einem weiteren Digitalisierungsschritt soll das ZVR deshalb an ein elektronisches Vollmachtsregister angeschlossen werden. Dadurch soll künftig auch erkennbar sein, ob eine registrierte Vollmacht noch gültig ist. Vollmachten könnten dann vollständig digital vorgezeigt werden.
Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit 2003 von der Bundesnotarkammer betrieben. Erfasst werden dort Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht.