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Weitere Aussetzung des Familiennachzugs

- Gesetzgebung

Thema steht am 2.3. auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung

In der nächsten Bundesratssitzung am 2.3.2018 steht die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus auf der Tagesordnung. Am 1.2.2018 hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion in geänderter Fassung verabschiedet. Er setzt einen Kompromiss um, den die drei Parteien bei ihren Koalitionsverhandlungen erzielt hatten.

 

Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen

Bis zum 31.7.2018 bleibt es dabei: Flüchtlinge, die keinen vollen, sondern nur einen so genannten subsidiären Schutz in Deutschland erhalten, dürfen ihre nahen Angehörigen nicht nachholen. Ab dem 1.8.2018 sollen monatlich insgesamt 1000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiärer Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Die Aussetzung des Familiennachzugs hatte der Bundestag 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise beschlossen – damals befristet bis zum 16.3.2018.

Die Härtefallregelungen des Aufenthaltsgesetzes, die eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen zulassen, bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Möglichkeit für oberste Landesbehörden, aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Sie werden nicht auf das Kontingent angerechnet.

 

In diesen Fällen gibt es „subsidiären Schutz“

Nach dem Asylgesetz erhält eine Person dann subsidiären Schutz, wenn sie stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihr in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

 

Quelle: Bundesrat, PLENUM Kompakt zur 965. Sitzung

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