BMJV legt Gesetzentwurf vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellen Übergriffen, sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen sowie vor verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigungen veröffentlicht.
Vorgesehen ist unter anderem ein neuer Straftatbestand für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen. Nach einem neuen § 184i Abs. 2 StGB soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden können, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, wenn diese geeignet ist, die betroffene Person einzuschüchtern oder zu bedrängen.
Zudem sollen die Verjährungsfristen für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe vereinheitlicht werden. Künftig soll für diese Straftaten eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.
Bestrafung gemeinschaftlich begangener sexueller Übergriffe
Höhere Mindeststrafen sieht der Entwurf für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe vor. Für eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Bei gemeinschaftlich begangenen sexuellen Übergriffen oder sexuellen Nötigungen soll die Mindeststrafe von bislang zwei auf drei Jahre steigen. Eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren soll außerdem gelten, wenn infolge eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung eine Schwangerschaft eintritt.
Der Referentenentwurf wurde am 2.11.2026 an Länder und Verbände versandt und ist auf der Website des BMJV abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 30.11.2026 abgegeben werden.