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Vermittlungsausschuss muss Erbschaftsteuerreform nachverhandeln

Mitteilung des Bundesrats vom 8. Juli 2016

Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss.

Bedürfnisprüfung für Vererbung großer Betriebe

Der Bundestag hatte am 24. Juni 2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gibt es dafür künftig höhere Anforderungen. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ sieht der Bundestagsbeschluss ein Verschonungsabschlagsmodell vor.

Ab einem Erbe von 90 Millionen erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Denn die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer – ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich – stehen allein den Ländern zu.

Vorgeschichte: Höchstrichterliche Auflagen

Bereits Ende 2014 gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz bis 30. Juni 2016 anzupassen. Es hatte die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet. Prof. Dr. Wolfgang Reimann kommentierte dieses Urteil des BVerfG (veröffentlicht in FamRZ 2015, 213) zur Erbschaftsteuer ausführlich in seinem Aufsatz "Nach dem Urteil des BVerfG zur Erbschaftsteuer: Familiengesellschaften im Fokus" in FamRZ 2015, 185 (Heft 03).

Es folgte eine teils kritische Stellungnahme des Bundesrates zu dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung im September 2015. Die Große Koalition einigte sich am 20. Juni 2016 - kurz vor Ablauf der Frist – auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte.

 

Quelle: Mitteilung des Bundesrates vom 28.06.2016

Weiterführende Links: Drucksache auf der Website des Bundesrates – Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (PDF, 212KB, nicht barrierefrei)

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